Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen: Die UfAB 2018 – Oldie, but Goldie

Erschienen bei Vergabeblog.de.

Dieser Beitrag zeigt Aspekte und Nuancen der „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB) auf, welche sich in Laufe der vergangenen Jahre überholt haben, er ist aber zugleich ein Plädoyer für die aktive Nutzung der UfAB 2018 – und sei es nur als punktuelles Referenzwerk. Mit diesem Beitrag wird eine Lanze für die UfAB 2018 gebrochen. Diese ist zwar nunmehr 5 Jahre alt und gilt somit in der IT-Zeitrechnung mittlerweile als fast steinalt, jedoch kann sie jedem, der mit einer IT-Beschaffung betraut wird, ans Herz gelegt werden. Um einen Überblick zu bekommen, wird zunächst die Historie und der Hintergrund der UfAB beleuchtet, um im Weiteren die überholten Aspekte zu beleuchten und die Vorzüge der Arbeit mit der UfAB darzustellen.

Historie und Hintergrund

Die „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ ist ein Standardwerk, dass zur Ausschreibung und Bewertung von IT-Dienstleistungen verwendet wird. Sie wurde vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, genau genommen der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB), veröffentlicht und von Rechtsexperten und Praktikern sorgfältig geprüft und ausgearbeitet.

Die UfAB wurde erstmals im Jahr 2002 veröffentlicht und seitdem mehrmals aktualisiert, korrigiert und erweitert. Die Version 2018 aus April 2018 enthält hilfreiche Handreichungen und Vorlagen für die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen in IT-Projekten und bietet eine strukturierte Vorgehensweise sowie einen standardisierten Rahmen für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen.

Basierend auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus vorherigen Versionen, berücksichtigt die UfAB 2018 derzeitigen Entwicklungen in der IT-Branche. Sie soll dazu beitragen, den Beschaffungsprozess transparenter, effizienter und fairer zu gestalten. Die UfAB 2018 legt unter anderem fest, welche Informationen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein sollten, wie die Angebote bewertet werden sollen und welche Kriterien bei der Auswahl eines Dienstleisters zu beachten sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die UfAB 2018 keine bindende Rechtsgrundlage darstellt, sondern eine Empfehlung für die öffentliche Verwaltung ist. Dennoch wird sie weit verbreitet genutzt und dient vielen öffentlichen Auftraggebern als Grundlage für ihre IT-Ausschreibungen.

Aufbau der UfAB

Mit ihren 649 Seiten ist die UfAB 2018 auf den ersten Blick „ein Brett“. Bei näherer Betrachtung lassen sich mit ihr allerdings sehr dicke Bretter bohren.

Lassen Sie sich von der Seitenanzahl nicht abschrecken, denn die UfAB 2018 bietet nicht nur eine strukturierte Vorgehensweise für Beschaffungen, sondern sie selbst ist auch so gut strukturiert, dass sie sich als Nachschlagewerk und gleichzeitig auch als Leitfaden eignet.

Die UfAB 2018 besteht aus verschiedenen Kapiteln, die eine klare Strukturierung aufweisen. Diese umfassen unter anderem die Einführung, die Planung einer Beschaffung, das Design einer Beschaffung, die Durchführung eines Vergabeverfahrens, Hinweise zur Vertragsdurchführung und vertiefende Themen.

So viel zum Aufbau der UfAB. Nun zu den eingangs erwähnten Alterserscheinungen der UfAB 2018.

Ist die UfAB 2018 noch zeitgemäß?

Es gibt einige Aspekte der UfAB 2018, die im Laufe der Zeit überholt wurden. Diese sind im Überblick:

1. Rahmenvereinbarungen: Höchstabnahmemengen

2. EVB-IT Musterverträge für Cloud-Leistungen, wie z.B. SaaS, PaaS, IaaS

3. Optionale Leistungen

4. Abschichten während Verhandlungsrunden im Verhandlungsverfahren oder der Verhandlungsvergabe

5. Best and final offer (BAFO) im Verhandlungsverfahren

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die UfAB 2018 eine nützliche Grundlage für IT-Beschaffungen bietet. Es ist jedoch wichtig, die genannten Aspekte kritisch zu betrachten und individuelle Entscheidungen zu treffen, um eine optimale Beschaffung durchzuführen.

Sind ihnen weitere Aspekte aufgefallen? Dann würde ich mich über eine Nachricht freuen.

Ein Beitrag unseres Mitarbeiters Sebastian Hürthen

Als erfahrener IT- und Vergabeberater möchte er sein Know-how im Bereich der Ausschreibungen einbringen, um so einen Beitrag zur Verbesserung des öffentlichen Beschaffungswesens zu leisten.